- staatlich
- staat|lich ['ʃta:tlɪç] <Adj.>:
den Staat betreffend; dem Staat gehörend; vom Staat ausgehend, veranlasst:staatliche Aufgaben; ein staatliches Museum; dieser Betrieb ist staatlich, wird staatlich subventioniert.Syn.: ↑ national.Zus.: innerstaatlich, zwischenstaatlich.
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staat|lich 〈Adj.〉1. den Staat betreffend, zu ihm gehörig, von ihm ausgehend2. die Staatsregierung betreffend, zu ihr gehörig, in ihrem Dienst stehend, sie vertretend, von ihr ernannt● \staatlich geprüft im Beisein einer staatlichen Prüfungskommission geprüft* * *
staat|lich <Adj.>:-e Souveränität;die -e Macht ausüben;-e Interessen vertreten;die -e Anerkennung (die Anerkennung als Staat) erlangen;b) dem Staat gehörend, vom Staat unterhalten, geführt:-e und kirchliche Institutionen;-e Museen;etw. mit -en Mitteln subventionieren;der Betrieb ist s.;c) den Staat vertretend, vom Staat autorisiert:eine -e Beauftragte;-e Stellen, Behörden;d) vom Staat ausgehend, veranlasst, durchgeführt:-e Maßnahmen;unter -er Verwaltung stehen;etw. s. subventionieren;ein s. geprüfter, anerkannter Sachverständiger.* * *
staat|lich <Adj.>: a) den ↑Staat (1 a) betreffend, zum Staat gehörend: -e Souveränität, Unabhängigkeit; die -e Macht ausüben; -e Aufgaben; -e Interessen vertreten; die -e Anerkennung (die Anerkennung als Staat) erlangen; b) dem Staat gehörend, vom Staat unterhalten, geführt: -e und kirchliche Institutionen; -e Museen; etw. mit -en Mitteln subventionieren; der Betrieb ist s.; c) den Staat vertretend, vom Staat autorisiert: eine -e Beauftragte; -e Stellen, Behörden; d) vom Staat ausgehend, veranlasst, durchgeführt: -e Maßnahmen; unter -er Verwaltung stehen; etw. s. subventionieren; ein s. geprüfter, anerkannter Sachverständiger.
Universal-Lexikon. 2012.